VERKEHRSRECHT

Ohne kompetenten Rat und anwaltliche Vertretung lassen sich im Schadensfall Ansprüche gegenüber gegnerischen Versicherungen oft nicht durchsetzen. Wer als Versicherer von den Schwierigkeiten anwaltlich nicht vertretener und rechtsunkundiger Geschädigter weiß, wird diesen Vorteil zu seinen Gunsten und zum Nachteil des Geschädigten oft ausnutzen können. Es ist daher aus dem Gebot der Waffengleichheit oft sinnvoll, sich sofort nach einem Verkehrsunfall anwaltlichen Rat einzuholen. Zu beachten ist, dass Rechtsverfolgungskosten im Schadensfalle oft durch den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen.

Auch bei der Verteidigung in Bußgeld- oder Verkehrsstrafsachen empfiehlt es sich generell, sofort einen Verteidiger zu nehmen und anwaltlichen Rat sich einzuholen, um mit diesem die beste Verteidigungsstrategie im Einzelfall zu entwickeln und umzusetzen. Gleiches gilt in Führerscheinsachen.

Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Mängelrechten beim Abschluss von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge oder bei der Abwicklung von Werkstattreparaturverträgen runden meine Angebotspalette im Verkehrsrecht ab.