ARBEITSRECHT

Die aktuelle Rechtssprechung im Arbeitsrecht muss Ihr Rechtsberater besonders gut kennen. Denn knapp formulierte Texte lassen oft einen weiten Spielraum zu ihrer Auslegung zu. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich auch insoweit stets auf dem Laufenden. Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifverträgen können für Arbeitnehmer zur Stolperfalle werden, rechtssicher formuliert können sie hingegen für Arbeitgeber schnell Rechtsklarheit schaffen. Bei Erhalt einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses muss ein gekündigter Arbeitnehmer schnell reagieren und Klage erheben. Denn bei Fristversäumnis kann die Unwirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr festgestellt werden.

Mein Angebot der Beratung und Vertretung rechtlicher Interessen im Arbeitsrecht erstreckt sich insbesondere auf:

  • die Geltendmachung oder Abwehr von Lohn- oder Schadenersatzansprüchen
  • die Vorbereitung oder Abwehr von Arbeitsvertragskündigungen
  • die rechtliche Überprüfung von Arbeitsverträgen und Erstellung von Arbeitsvertragsmustern
  • die Vertretung und Beratung von Betriebsräten und Arbeitgebern in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen