EHE- UND FAMILIENRECHT

Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen gerne hilfreich zur Seite. In schwierigen und komplexen Fällen kann ich versuchen, das Optimale für Sie herauszuholen, ohne dass Ihr Gegenüber dabei unter die Räder gerät.
Dies gilt insbesondere

  • für das Scheidungsrecht oder ein Verfahren zur Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften, einschließlich von Folgesachen wie Zugewinnausgleich und gesetzlicher Versorgungsausgleich („Rente“)
  • für Unterhaltsansprüche zwischen getrennt und geschieden lebenden Eheleuten, von Kindern gegenüber ihren Eltern oder Rückgriffen von Sozialleistungsträgern gegenüber Kindern in Pflegefällen
  • für Vermögensauseinandersetzungen und Nutzungsregelungen gemeinsamer Immobilien, Nutzungsrechte daran, sowie Zahlungs- und Ausgleichsansprüche bei bestehenden gemeinsamen Schulden
  • für Entwürfe und Überprüfung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Partnerschaftsverträgen
  • für Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes bei minderjährigen Kindern
  • für die Adoption Minder- und Volljähriger
  • für die Aufteilung gemeinsamer Haushaltsgegenstände