ERBRECHT

Das Erbrecht ist die „Königsdisziplin“ für Juristen. Denn das im fünften und letzten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelte Erbrecht baut auf den vorherigen Büchern auf. Nur wer sich in allen Rechtsbereichen und so auch im Familienrecht gut auskennt, kann Erbrechtsfälle sicher lösen. Die theroretische Prüfung zur Erlangung des Fachanwaltstitels Erbrecht habe ich bereits bestanden. Als langjährig im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt kann ich Ihnen wertvollen Beistand leisten. Damit Sie in Erbrechtsfällen nicht alleine stehen und unter Umständen neben persönlichem Leid auch noch finanzielle Nachteile bei der Abwicklung eines Erbfalls und bei Nachlassregelungen erfahren.

Folgende Tätigkeiten biete ich Ihnen auf dem Gebiet des Erbrechts insbesondere an:

Vor dem Erbfall
  • Abfassung von Entwürfen zu Testamenten, Erbverträgen und lebzeitiger Übergabeverträge, unter vorausschauender Berücksichtigung von Freibeträgen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Abfassung von Entwürfen von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
Nach dem Erbfall
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungs- und Vermächtnisansprüchen
  • Verwaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen, an denen mehrere Erben beteiligt sind (Miterbengemeinschaften)
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Ausschlagung von Erbschaften an überschuldeten Nachlässen
  • Beschränkung der Haftung des Erben auf das Nachlassvermögen und zum Schutz seines eigenen Vermögens